Gesunde Ernährung
Milchlobby überzeugt EU
28.06.2017 10:06
Noch blöder und offensichtlicher geht es nicht mehr. Wir werden jeden Tag für Doof verkauft und diesmal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Denn Soja-, Mandelmilch oder andere vegane Erzeugnisse deren Begriff Milch,Butter oder Käse enthält sind laut Europäischen Gerichtshof nicht zulässig, da sie nicht tierischen Ursprungs sind.
So mache ich mir jetzt Gedanken über Fruchtfleisch und Wurstsalat. Denn in der Frucht ist kein Fleisch und der Salat sollte die Wurst verklagen. Passt bitte aber bei der Sonnenmilch auf, da ist nämlich keine Milch zum trinken oder für den Shake, sondern ist als Sonnenschutzcreme für den Körper gedacht.
Der Beklagte Tofutown
Der Verbraucher sei nicht verwirrt und erst recht handle es sich nicht um eine Täuschung, so hatte auch das beklagte Unternehmen Tofutown argumentiert. Denn schließlich stünde sowohl auf der Werbung als auch auf der Produktverpackung ganz klar, dass es sich hier um pflanzliche Produkte handelt. Wo Tofu-Butter drauf steht, ist eben auch Tofu drin – und keine Kuhmilch, so die Begründung.
Der EUGH war anderer Auffassung. Auch durch beschreibende Zusätze könne eine Verwechslungsgefahr nicht mit Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden. Das heißt: Wer die Vollmilch von der Kuh will, würde so möglicherweise erst frustriert zu Hause wahrnehmen, dass man zum Sojaprodukt gegriffen hat, und das will man unbedingt unterbinden.
Noch mehr zum Lachen: So gibt es Ausnahmen
Von diesen Regelungen gibt es einige lustige Ausnahmen, die zum Beispiel für Produkte wie Erdnussbutter oder Kokosmilch gelten. Worin der Unterschied zu Cashewoder Mandelbutter bzw. Reis- Hafer- oder Mandelmlich liegen sollen erklärt der Gesetzgeber nicht.